Wege in den Förderbereich:
Anfragen zur Aufnahme
in den Förderbereich der LWB gGmbH erreichen uns im Allgemeinen direkt von Eltern und gesetzlichen Betreuern behinderter Menschen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
stellen die vorbereitenden Praktika der Schulen für geistig behinderte Menschen dar. Dabei wird Interesse geweckt für eine Betreuung im Förderbereich und perspektivisch der weitere Weg in die Werkstatt geebnet.
Eine Möglichkeit:
falls ihre zuständige Arbeitsagentur die Werkstattfähigkeit des Bewerbers auf einen Werkstattplatz nicht bestätigt, kann direkt beim Sozialamt der Förderplatz beantragt werden.
Die andere Möglichkeit:
Der Sozialträger bewilligt ein Eingangsverfahren mit bis zu einem Vierteljahr Dauer. Dann entscheidet der Fachausschuss (gesetzlich vorgegebenes Gremium) über den Weg in die Werkstatt; d. h. Betreuung im Förderbereich oder Absolvierung der Beruflichen Bildung.


Berufsbildungsbereich
Förderbereich
Wege in den Förderbereich 

