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Bewerber für den Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale- oder Ökologische Jahr und Praktikanten

Informationen hier (.pdf)

Die LWB ist zertifiziert nach:

News

Neuigkeiten, aktuelle Ereignisse sowie Stellenausschreibungen der LWB finden Sie hier.

 

Kontakte zu weiteren Partnern

Stiftung
Rehabilitationszentrum Berlin-Ost
rbo(at)rbo-info.de 
www.stiftung-reha-berlin-ost.de

RBO -
Rehabilitationszentrum Berlin-Ost gGmbH
rbo(at)rbo-info.de 
www.rbo-info.de

Integrationsfirma
LIDIS - Dienstleistungsgesellschaft
kontakt(at)lidis-berlin.de
www.lidis-berlin.de

GIW - Wohnanlage Mühlenberg
in Schollene (Sachsen/Anhalt)
giw-schollene(at)t-online.de 
www.giw-schollene.de

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LAG -
Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Berlin e.V.
lag(ät)lwnet.de
www.wfbm-berlin.de

GAV - Gemeinnützige Auftragsbeschaffungs- und Vertriebsgesellschaft mbH von Werkstätten für behinderte Menschen in Berlin

kontakt(ät)gavberlin.de
www.gavberlin.de

Netzwerk Arbeit und seelische Gesundheit
kontakt(ät)arbeit-netzwerk.de
www.arbeit-netzwerk.de

 

Ausgleichsabgabe

Sofern in einem Betrieb mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden, besteht eine Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte, wonach auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen sind (§77 SGB IX).

Für jeden unbesetzten Pflichtplatz ist eine Ausgleichsabgabe (§77 SGB IX) zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Erfüllungsquote, und zwar monatlich pro unbesetztem Platz:

Bis zum 31. März des Folgejahres hat der Arbeitgeber dem Arbeitsamt anzuzeigen, ob er seiner Beschäftigungspflicht nachgekommen ist. Die Zahlung der anstehenden Ausgleichsabgabe muss an das Integrationsamt erfolgen.

Anrechnung von Aufträgen an Werkstätten für Behinderte mit der zu zahlenden Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung von behinderten Menschen beitragen, können den auf die Arbeitsleistung der Werkstatt anfallenden Rechnungsbetrag solcher Aufträge auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. Die Werkstätten bestätigen das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzung und den Betrag auf der Rechnung (§140 SGB IX).

 

Dies ist auch mit uns möglich.

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